Turnhalle Vital
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Turnhalle Vital mit ihren Mitgliedern sowie für die Teilnahme an allen von der Turnhalle Vital angebotenen Leistungen, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist. Mitglieder sind solche Personen, die aufgrund eines mit der Turnhalle Vital abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer Studios, die von einer Turnhalle Vital betrieben werden, berechtigt sind.
Die AGB der Turnhalle Vital können auch nach Vertragsschluss, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, verändert werden. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn die Turnhalle Vital das Mitglied ausdrücklich auf diese hinweist, dem Mitglied die Neufassung unter Hervorhebung der Änderungen zugänglich macht und das Mitglied nicht innerhalb eines Monats gegen die Neufassung der AGB widerspricht. Das Mitglied wird bei der Neufassung von AGB auf diese Frist und die Folgen eines fruchtlosen Ablaufs der Frist erneut hingewiesen.
Die Turnhalle Vital ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Fitness Studio aufzustellen. Diese enthält Regelungen bezüglich der Benutzung der Räumlichkeiten und Geräte sowie zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder und wird ebenfalls Bestandteil des Vertrages.
2 Vertragsabschluss
2.1 Vertragsabschluss im Studio
Der Vertrag kommt aufgrund schriftlichen Antrags des Mitglieds und der Annahme dieses Antrags durch die Turnhalle Vital zustande.
2.2 Vertragsabschluss Online
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die Turnhalle Vital speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Die Turnhalle Vital kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der von dem Mitglied zu entrichtendem Mitgliedsbeitrag ist in 14-tägigen Abständen zu entrichten und ist im Voraus fällig, soweit individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ein etwaig vereinbartes, Startpaket wird einmalig zusätzlich berechnet, die Zahlung desselben wird spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss fällig. Die jährliche, zusätzlich zu zahlende Servicepauschale wird erstmalig spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss, nachfolgend immer zum 01.01. ab Zahlung der ersten Servicepauschale fällig.
Die Mitgliedsbeiträge, das Startpaket und auch die jährliche Servicepauschale werden über ein SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, wobei von dem Mitglied eine stets widerrufliche Einzugsermächtigung erteilt wird. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto jeweils die notwendige Deckung für die Belastung aufweist.
Bei einer mangels Deckung oder wegen unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist die Turnhalle Vital berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.
Die Turnhalle Vital ist ebenso berechtigt, bei Verzug die anfallenden Mahnkosten zu berechnen und dem Mitglied in Rechnung zu stellen.
Kommt das Mitglied mit vier aufeinander folgenden 14-tägigen Beitragszahlungen in Verzug, so werden die für die gesamte Zeit der Mitgliedschaft bis zum Zeitpunkt des nächst möglichen Termins einer ordentlichen Kündigung zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge fällig. Bis zum Zahlungsausgleich ist die Turnhalle Vital berechtigt, die Gegenleistungen einzustellen. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiteren Schadensersatzansprüchen behält sich die Turnhalle Vital ausdrücklich vor. Die Turnhalle Vital behält sich zudem ausdrücklich vor, mit der Einziehung der fälligen Beiträge eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Inkassobüro zu beauftragen.
4 Preisanpassung
Die von der Turnhalle Vital angegebenen Mitgliedsbeiträge beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Turnhalle Vital ist daher berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, sollte die Umsatzsteuer von dem Gesetzgeber erhöht werden. Gleichfalls ist die Turnhalle Vital berechtigt, den Mitgliedsbeitrag im Falle einer Herabsetzung der Umsatzsteuer durch den Gesetzgeber entsprechend zu senken.
Die Erhöhung und Herabsetzung der Mitgliedsbeiträge wird in diesem Fall von der Turnhalle Vital durch Erklärung in Textform (§126b BGB) angezeigt. Die Preisanpassung wird zu dem in der Anzeige benannten Zeitpunkt wirksam.
5 Vertragsdauer/Kündigung
Die Vertragsdauer, die Kündigungsfristen und die automatische Verlängerung des Vertrages bestimmen sich nach dem von dem Mitglied gewählten Vertragsmodul (klassische oder flexible Mitgliedschaft).
Die klassische Mitgliedschaft hat zunächst eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten und muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht form- und fristgemäß gekündigt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat.
Die Jahresmitgliedschaft hat zunächst eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten und kann jeweils 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft nicht form- und fristgerecht gekündigt, so verlängert sich diese um weitere 4 Wochen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Mitgliedschaft ist ohne Ausnahme ausschließlich 3 Monate vor Ende der aktuellen Vertragslaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen Monat. Die Kündigung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Kündigungen durch E-Mails werden nicht anerkannt, da sie verloren gehen können. Da in der Turnhalle Vital Gesundheits- und Fitnesstraining betrieben wird, sind ärztliche Atteste für eine Kündigung nicht relevant. Das Ausfallen von Kursen, durch Krankheit, Urlaub oder anderen Verhinderungen der Kursleiter berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Bei Ausfall von Kursen dürfen Mitglieder, die ausschließlich Kursverträge abgeschlossen haben in der Ausfallzeit das Angebot des Gerätefitnessparks nutzen. In den Kinder-Kursen wird unter anderem Disziplin gelehrt. Maßregelungen der Mitglieder durch den Kursleiter berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigungen. Eltern dürfen nur mit dem Einverständnis des jeweiligen Trainers beim Training zusehen.
Die Kündigung des Vertrages hat fristgerecht in Schriftform zu erfolgen. Sie ist an folgende Adresse zu richten:
Turnhalle Vital
Breisenbachstr. 80
44357 Dortmund
Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Zugangsdatum maßgeblich.
6 Kurse
Eine Mitgliedschaft berechtigt grundsätzlich zur Teilnahme an von der Turnhalle Vital angebotenen Fitnesskursen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an einzelnen Kursen zu bestimmten Kurszeiten; sollte in Einzelfällen die Teilnahme nicht möglich sein, etwa aufgrund Erkrankung des Kursleiters, Überschreitung der für einen einzelnenn Kurs vorgesehenen Teilnehmerzahl oder Nichterreichens der für einen Kurs erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
7 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die das Mitglied gegenüber der Turnhalle Vital abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
8 Mitgliedsausweise
Das Mitglied erhält nach Vertragsschluss einen Mitgliedsausweis, der dem Mitglied den Zutritt zur Turnhalle Vital ermöglicht.
Der Ausweis ist nicht übertragbar. Eine missbräuchlicher Nutzung des Mitgliedsausweises, z.B. durch Weitergabe an Dritte, berechtigt die Turnhalle Vital zu einer außerordentlichen Kündigung des mit dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Das Mitglied verpflichtet sich, der Turnhalle Vital einen Schadensersatz in Höhe des Vertragsgegenstandes zu zahlen.
Eine Beschädigung oder der Verlust des Mitgliedsausweises ist gegenüber der Turnhalle Vital unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall ist von dem Mitglied eine mit der Ausstellung eines neuen Ausweises fällig werdende Aktivierungsgebühr in Höhe von 15,- € inkl. Umsatzsteuer zu entrichten, die mit der auf die Ausstellung des neunen Ausweises folgenden Beitragszahlung von der Turnhalle Vital von dem Konto des Mitglied eingezogen wird.
Der Unterzeichner verpflichtet sich, sich beim Betreten und Verlassen der Einrichtung mit dem Mitgliedsausweis ein- und auschecken zu lassen.
Die Turnhalle Vital ist berechtigt, stichprobenartig und zu jedem beliebigen Zeitpunkt von dem Mitglied die Vorlage eines Lichtbildausweises zu verlangen, um feststellen zu können, ob die Person, die das Studio mit dem Mitgliedsausweis betritt, mit der Person, auf die die Karte ausgestellt ist, identisch ist.
9 Altersbeschränkung
Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter Mitglied werden.
10 Weisungsberechtigung des Personals
Das Personal der Turnhalle Vital ist berechtigt, Weisungen an das Mitglied zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung des ordentlichen Betriebs des Studios und zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung im Studio notwendig ist. Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Weisungen Folge zu leisten.
11 Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter persönlicher Daten, wie z.B. den Namen, den Wohnsitz, die Kontoverbindung, die E-Mailadresse etc. der Turnhalle Vital unverzüglich mitzuteilen. Teilt das Mitglied dies der Turnhalle Vital nicht mit und entstehen der Turnhalle Vital hierdurch Kosten, sind diese von dem Mitglied an die Turnhalle Vital zu erstatten.
12 Nutzung der Spinde
Den Mitgliedern der Turnhalle Vital werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt, damit die Mitglieder ihre persönlichen Wertgegenstände sicher verschließen können. Das Mitglied ist ausdrücklich nur während der Anwesenheit im Studio und während des Trainings zur Benutzung der Spinde berechtigt. Die Turnhalle Vital ist berechtigt, Spinde, welche darüber hinausgehend genutzt werden, zu öffnen.
13 Nutzung der Kundenparkplätze
Die von der Turnhalle Vital zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen von dem Mitglied nur während seines Aufenthalts im Studio genutzt werden. Die Turnhalle Vital behält sich vor, unberechtigt geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
14 Bargeldloses zahlen
Die Turnhalle Vital ist berechtigt, in ihren Studios ein System zum bargeldlosen Bezahlen mit dem Mitgliedausweis einzurichten. Sobald ein solches System eingerichtet ist, kann das Mitglied auf eine elektronische Karte, welche auch die Mitgliedskarte sein kann, an einem Automaten in dem Studio mit Bargeld Guthaben aufladen, um sodann die Waren und Dienstleistungen, welche von der Turnhalle Vital angeboten werden, zu bezahlen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist das Mitglied innerhalb von 3 Jahren berechtigt, sich nach Aufforderung gegenüber der Turnhalle Vital ein etwaiges Restguthaben, welches noch auf der Karte ist, auszahlen zu lassen.
15 Haftung für Schäden
Die Haftung der Turnhalle Vital und ihrer Erfüllungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Mitglieds, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und bei Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mitglieds beruhen.
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in die Räume der Turnhalle Vital mitgebracht hat. Für selbst verschuldete Unfälle des Mitglieds haftet die Turnhalle Vital nicht.
16 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Turnhalle Vital aufrechnen.
17 Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.